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Konformität mit der Maschinenverordnung EU 2023/1230

Die europäische Maschinenverordnung wurde am 14. Juni 2023 veröffentlicht und wird ab dem 20. Januar 2027 die derzeitige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen. Ab diesem Datum ist die CE-Kennzeichnung von Maschinen oder die Bewertung von unvollständigen Maschinen nur noch gemäß der Maschinenverordnung EU 2023/1230 möglich. Die Maschinenverordnung sieht eine Übergangsfrist von 42 Monaten vor. Alle Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, müssen weiterhin gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG CE-gekennzeichnet sein.

Hersteller von Industriemaschinen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Nutzen Sie die Übergangsfrist, um Ihre Maschinen an die Maschinenverordnung EU 2023/1230 anzupassen. ELCO-INSPECTION prüft gerne Ihre bestehenden Maschinen gemäß den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen von Anhang III.